… sehr wohl aber auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht Art. 2 I GG. Danach hat der präsumtive leibliche Vater einen Anspruch der Klärung der Voraussetzungen, die zur Herstellung einer sozial-familiären Beziehung erfüllt sein müssen.
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… sehr wohl aber auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht Art. 2 I GG. Danach hat der präsumtive leibliche Vater einen Anspruch der Klärung der Voraussetzungen, die zur Herstellung einer sozial-familiären Beziehung erfüllt sein müssen.