Es gibt eine neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015. Danach steigt der Mindestunterhalt für ein fünfjähriges Kind von 317 € auf 328 €.
Sie sollten daher eine Anpassung des Unterhaltes verlangen und bei dieser Gelegenheit auch überprüfen, wann der Unterhaltsverpflichtete das letzte Mal Auskunft über sein Einkommen gegeben hat. Alle zwei Jahre oder bei beruflichen Änderungen dürfen Sie eine vollständige Einkommensauskunft fordern, um ggf. den Unterhalt neu berechnen zu können.
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Kindesunterhalt steigt um ca. 3,3% zum 01.08.
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