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Channel: Familienrecht – Michael Langhans Rechtsanwalt | Donauwörth
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PM 7/15: Zwölf Stämme: Verfahren mangels Kindswohlgefährdung bei zwei Familien eingestellt

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Das Amtsgericht Nördlingen hat mit Beschlüssen vom 12.06. (zugestellt am 18.06.) und
12.06. (zugestellt am 19.06.) mangels Gefahr für die beiden Jugendlichen die Verfahren
gegen die Eltern eingestellt. Die vollständigen Rechte verbleiben damit bei den Eltern.
Eine Gefahr für die beiden Jugendlichen konnte weder durch den eingeschaltenen
Sachverständigen noch durch sonstige Beweismittel belegt werden – schlicht weil für die
beiden Jugendlichen weder in Vergangenheit und Zukunft eine Gefahr bestand.
Weshalb gleichwohl zwei Monate die offensichtliche Verfahrenseinstellung verweigert
wurde, muss gegebenenfalls in Amtshaftungsverfahren geklärt werden.

Augsburger Allgemeine
Hashtag 12


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