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Channel: Familienrecht – Michael Langhans Rechtsanwalt | Donauwörth
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Der Kindswille allein rechtfertig keinen Sorgerechtsentzug

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OLG Hamm 4 UF 16/15

Ein Sorgerechtsentzug ist nicht wegen der Weigerung Ds, in den elterlichen Haushalt zurückkehren zu wollen, gerechtfertigt.
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Im Rahmen von §§ 1666, 1666a BGB ist der Kindeswille zu berücksichtigen. Denn auch die Überwindung eines stark ausgeprägten konstanten Kindeswillens stellt eine Kindeswohlgefährdung dar (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Juni 2012 – II-8 UF 270/10 Rn. 69). Das Persönlichkeitsrecht des Kindes ist ebenso wie das Elternrecht grundgesetzlich geschützt. Es gilt, eine Abwägung dieser Rechte vorzunehmen.
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Vorliegend überwiegt das Elternrecht. Allein der Wille des Kindes rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug. Denn die Haltung des Kindes ist nicht nachvollziehbar. Die von ihr erhobenen Vorwürfe bestreiten die Kindeseltern detailliert und können sie teils sogar widerlegen (abgebrochener Zahn). Die körperlichen Übergriffe durch den Kindesvater können nicht als tatsächlich geschehen unterstellt werden.
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Dabei übersieht der Senat nicht, dass z.B. das Aufritzen der Arme auf eine psychische Erkrankung hindeuten kann. Auch scheint es der Jugendlichen seit der Inobhutnahme und den Wechsel in den Haushalt ihrer Halbschwester emotional besser zu gehen als in dem elterlichen Haushalt – ihre Schulnoten verbesserten sich und sie fand sozialen Anschluss in ihrer neuen Schule.

Wenn also nur die Aussage des Kindes ohne Konkretisierungen für eine Maßnahme sprechen, reicht dies nicht zur Überwendung des Elternrechts aus Art. 6 I GG aus. Daher muss die Kindshaltung nachvollziehbar sein und damit objektivierbar.
Eine richtige Entscheidung, die auch unbequeme elterliche Entscheidungen schützt, insbesondere nicht nur in der einstweiligen Anordnung.


Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

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Leider nur Empfehlungen, aber ein erster Schritt hin zur Prüffähigkeit in Kindschaftssachen:

Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer
erarbeitet und fachlich begleitet durch das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Referat RA 5).

Mindestanforderungen

Wer hat ein Gutachten das alle diese Anforderungen erfüllt (wir reden noch nicht über die Interpretation!) ?

Gutes Gefühl Sonntag im Büro zu sitzen und zu wissen…

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dass gleich ein paar Leute springen werden…

Live Blogging Event „In den Fängen der Justiz“

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Michael Langhans | 14:58 Live Blogging Event „In den Fängen der Justiz“
Michael Langhans | 14:45 Hier erscheint Samstag unser Blogging Event

Samstag 19.45 Uhr bis Ende der Vox Sendung

Michael Langhans | 22:30

ich glaub nicht dass von andrea noch was kommt. daher verabschiede ich mich für heute und freu mich morgen auf viele anregende diskussionen. wie hat euch die sendung gefallen?

Michael Langhans | 22:05

https://www.facebook.com/spdrlp/videos/vb.330165526782/10152995234276783/?type=2&theater Wer Herrn Lewentz schreiben willwie toll es ist dass seine Leute gegen das TV Teamn ermitteln und nicht gegen den e.bitte kommentieren. Ausser Herr L. kann genauso wie Frau Kloeckner nix tun.

Andrea Kuwalewsky | 21:59

wissentlich. minister lewentz leasst ludwigshafen ermitteln dessen pvd auch involviert ist….

Andrea Kuwalewsky | 21:58

pi bad bergzabern verfaelschte taetigkeitsberichte……

Michael Langhans | 21:50

Laut Polizeibericht zu dem eben gebrachten Vorfall wurde nur gegen das TV Team ermittelt und gegen Andrea, nicht gegen Herrn E.

Andrea Kuwalewsky | 21:33

es war…schlimm…aber wahr…alles.

Michael Langhans | 21:30

Wie fandet Ihr Andrea bisher?

Michael Langhans | 21:29

Bald kommt der Höhepunkt des Abends… hoffentlich

65% Aller <Gutachten fehlerhaft. Unglaublich.
Sich mit dem Gutachten auseinandersetzen, wie der Kollege Seitz sagt,kommt kaum vor. FAKT!

Michael Langhans | 21:20

diese diagnose oder empfehlung ist strafbares verhalten!

Michael Langhans | 21:17

leitner ist super. er verdeutlicht aber ein problem: sich gegen ein gutachten zu wehren kostet zeit und geld

Michael Langhans | 21:13

Kommt Michael E. erst zur Geisterstunde??

Andrea Kuwalewsky | 21:10

ich arbeite da…niemals.

Michael Langhans | 21:09

„Normalerweise sorgt die Polizei schon für Gerechtigkeit“

Michael Langhans | 21:03

dass die diagnose borderline unsinn ist haben wir ja schwarz auf weiß. lustig ist v.a. der schluss borderline=gefahr unsinn ist. nur wenn die impulskontrollstörung erheblich ist geht eine gefahr aus. und meist eh nur für sich selbst.

Michael Langhans | 21:01

klingt nach höchst kompetent für ein famgutachten, was vox da schreibt…

Michael Langhans | 21:01

Die Aussage „psychisch krank“ ist von einer Person erstellt die dazu gem. PsychTherapeutengesetz dies gar nicht aussagen darf!

Andrea Kuwalewsky | 20:48

aber jetzt bin ich ja wieder über 1 jahr bei der mama

Andrea Kuwalewsky | 20:47

das ich 10 monate von meiner mama getrennt war

Michael Langhans | 20:46

was war denn so schlimm, johanna?

Andrea Kuwalewsky | 20:45

ich schreibe johanna. die zeit im heim war sehr sehr schlimm

Michael Langhans | 20:44

Svenja Geier:

Andrea super bis jetzt. Bist eine tolle super starke Mutter.

Bianka:

Die jahre gibt einem keiner wieder

kerstin hoffmann:

Jetzt kommen die Kuwalewsky. Johanna du und deine Geschwister ihr seid tolle Kinder und ihr habt eine tolle mama. Ihr habt so toll mit gekämpft als Kinder mit eurer mama mitgekämpft. Ich verstehe deine Angst. Es ist nur noch grausam. Dieser ganze Justiz Irrsinn ist einfach nur grausam

Andrea Kuwalewsky | 20:43

und wusste ich will leben weil ich meine kinder liebe.

Andrea Kuwalewsky | 20:42

an diesem tage dachte ich ich muss sterben …

Michael Langhans | 20:40

Grausam, dass die Kinder wie Lämmer auf der Schlachtbank warten müssen bis alle Kinder eingesammelt sind.

Michael Langhans | 20:39

Die Gutachterin gibt für ihren belegten untauglischen Empfehlungsversuch übrigend dem Richter die Schuld.

Aus dem was Andrea sagt, wird doch deutlich dass man niemals unüberlegt an einem Gutachten teilnehmen soll.

Andrea Kuwalewsky | 20:34

benjamin o ton sagt dr. f. und dr. r. sind familienzerstoerer

Michael Langhans | 20:33

<img src=“://www.langhans.lawyer/wp-content/uploads/2015/11/we.png“> Zum Thema passend…

Andrea Kuwalewsky | 20:32

dr. holger r.

Andrea Kuwalewsky | 20:32

die polizei als mein arbeitgeber hatte das jugendamt noch unterstützt meine kinder zu klauen und wollte mich mit einem falschen gutachten psychiatrisieren…

Michael Langhans | 20:27

22 Kommentare. Danke Euch.

Andrea Kuwalewsky | 20:27

ja jetzt kommen wir nach der werbung

Michael Langhans | 20:26

Oh jetzt kommen die Kuwalewskys… aber erstmal Werbung 😉

Andrea Kuwalewsky | 20:25

ich hab angst wenn es klingelt das dir polizei oder das jugendamt vor der tür steht deswegen gehen wir immer ans wintergartenfenster.

Michael Langhans | 20:23

Begnadigung ist ein Glücksspiel, im Lotto gewinnen ist schneller und leichter zu erreichen.

Michael Langhans | 20:22

Wovor hat Du Angst, Johanna?

Andrea Kuwalewsky | 20:21

ich bins wieder jojo. ich  hab heute immer noch angst und ich finde das alles einfach nur schlimm

Michael Langhans | 20:21

Die Würde des Mensc hen ist unantastbar

Ich musste auf der Toilette essen und schlafen

Finde den Fehler.

Andrea Kuwalewsky | 20:17

nach justizunrecht ist leben niemals wieder wie zuvor.

Michael Langhans | 20:16

„Ich hatte das Gefühl dass der Richter die Akten nicht gelesen hatte“

NO KOMMENT

Michael Langhans | 20:12

Es ist echt ärgerlich dass nur ein Teil der Anwaltskosten übernommen werden wenn man zu 100% obsiegt hat. Wer verliert zahlt sollte eigentlich immer gelten. Dass ein Opfer in Hartz IV gleitet und dass sich niemand entschuldigt ist mehr als Schade…

Michael Langhans | 20:09

„Wieder normales Leben“

Gibt es ein „normales“ Leben nach solchen Ereignissen, Andrea?

Michael Langhans | 20:07

„Man ist halt nur eine kleine Figur“

Und genau deshalb kommt es immer und immer wieder zu denselben Verhaltensweisen…

Michael Langhans | 20:06

kerstin hoffmann:

Meine Gutachterin verdient auch munter Geld weiter. Was mein Gutachten angeblich an Honorar gekostet hat wird einem schlecht. Ist sehr interessant

Christina sommer:

Meine Kinder sind wegen eines falschen gutachten im Heim ! Seit 18Monaten ohne Grund!

Andrea Kuwalewsky | 20:06

jeden tag  kommen neue faelle.

Michael Langhans | 20:05

Neue Identität für Täter? UNGLAUBLICH. Wer verbessert denn das Leben der Opfer ernsthaft?

Michael Langhans | 20:02

„Ich habe gelesen über einen ähnlichen Fall“

Giottseidank gibts das Internet. ABER: Gerade das Maß der vielen, vielen Fälle ist ja wirklich schockierend….

Andrea Kuwalewsky | 20:01

jupp. richter sagte sie ist ist ihm bekannt. er sei ueberzeugt von ihrer arbeit die nachweisslich unwissenschaftlich ist. toller richter.

Michael Langhans | 19:59

gutes honorar für unwissenschaftliches zeug, da kann ich als anwalt mich nur neidisch verbeugen

Andrea Kuwalewsky | 19:58

bei gericht war der satz 6000 euro angesprochen pro person. als der ex mann sagte er braucht pkh beschloss der richter dass die staatskasse diese rechnung zahlt…..gutachten a sechs personen……die gutachterin bekam noch ihre reisekosten und entschwand.

Michael Langhans | 19:56

Drea weisst Du wieviel dieses absolut unzureichende Gutachten Deiner Gutachterin an Honorar gebracht hat?

Andrea Kuwalewsky | 19:55

meine gutacherin verdient bis heute geld bei gericht…dem richter sehr bekannt,,,, wie bekannt … unbekannt.

Andrea Kuwalewsky | 19:53

dazu kann ich sagen…die verlorene zeit ist für immer verloren. niemand bringt sie zurueck und kein geld dieser welt. aber irgendwann lernt man diesem geld mit dem man tagtaeglich erpresst wird keine wertigkeit mehr zu geben . dies ist der tag x fuer das system.

Michael Langhans | 19:53

„Die einzige Anständige in der Abteilung“

Kein Kommentar hierzu

Michael Langhans | 19:52

51 Mitleser. Hallo an alle, sorry dass nicht mit jedem Browser kommentieren geht…

Michael Langhans | 19:50

Verlorene Zeit ist das schlimmste. Ich frage mich ernsthaft ob die Justiz damit nicht rechnet, dass die Zeit ja gegen Gerechtigkeit und Aufklärung spricht, die Kraft und das Geld zum wehren nachlässt, die Bindungen zu Freunden verblassen…

Michael Langhans | 19:46

Benjamin:

Wie kann man andere Menchen zu Unrecht Ins Gefängnis stecken

Andrea Kuwalewsky | 19:45

wir haben eine sehr gute polizei aber oft leider auch taeter innerhalb der polizei…..und der justiz…..schlimmster fall…vielen passiert-

Andrea Kuwalewsky | 19:43

jeder sollte wissen dass die justiz nicht immer korrekt arbeitet und die weisungsgebundene polizei nicht immer korrekt oder oft evtl. gebunden arbeitet….

Michael Langhans | 19:39

bisher noch wenig über die teils haarsträubenden fehler die passieren.

Michael Langhans | 19:37

Wird ein langer Abend nachdem die das als Episodenfilm aufbauen

Michael Langhans | 19:37 Missing field fehler

sorry dass viele nicht kommentieren können. ich suche fiebrig nach einer lösung. bitte: wer von euch kommentrieren kann welche browser nutzt ihr? Bitte mitteilen in den Komments…

Andrea Kuwalewsky | 19:32

ein chef sagt an im dienst….alle folgen… evtl. denken einige manchmal nach.—-

Michael Langhans | 19:30

warum fallen soviele fehler niemandem auf? oder schauen alle weg, andrea?

Andrea Kuwalewsky | 19:30

so ist es.ich selbst arbeite bei der polizei und kann nur sagen dass gerade die polizei mit vielen aktenkundlichen fehlern unseren justizskandal unterstützte.

Michael Langhans | 19:28

Michael Langhans | 19:26

d.h. andrea ohne freunde hat man noch weniger chancen in diesem staat, und ohne geld sowieso nicht?

Andrea Kuwalewsky | 19:26

ich selbst bin bis heute finanziell ruiniert. durch eine kriminelle justiz und ihre diener.

Andrea Kuwalewsky | 19:24

zum fall witte… danke an alle meine freunde und meine familie….die immer geholfen haben…vor allem finanziell—-

Michael Langhans | 19:23

Andrea ist glaub ich angespannt und schaut nur auf den TV und vergisst zu kommentieren. Drea,ohne Leute die geholfen haben: Wie wäre es da Dir ergangen?

Michael Langhans | 19:20

„Vollidioten – fürmich gibt es kein schöneres Wort dafür“

Michael Langhans | 19:18

Sandra Pörings:

Ich bin auch mit dabei

:

Sind auch da

Michael Langhans | 19:17 Los gehts

Gerade wird Andreas Gutachten zitiert.

Michael Langhans | 19:14 Technische Probleme?

Mir teilen gerade ein paar Leute mit sie können nicht kommentieren. Wer von Euch kommentiert hat: Welchen Browser nutzt Ihr?

Michael Langhans | 19:06

Svenja Geier:

Wir sind auch alle sehr gespannt auf den Beitrag.

Andrea Kuwalewsky | 18:51 meldung johanna

hi ich sehe die sendung auch mit und ich bin sehr stolz auf meine familie und vor allem auf meine liebe Mama

Andrea Kuwalewsky | 18:41

hallo an alle ….. ich bin auch online….lg…..drea

Michael Langhans | 18:30 Technik steht

So, der Abend kann beginnen. Die Technik steht. Wir warten auf Euch und dass es um 20.15 Uhr auf VOX losgeht.

Presse zu Zwölf Stämmen heute

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Mit einer Weidenrute soll der heute 54-jährige Lehrer seinen Schüler auf das Gesäß geschlagen haben. Die Verteidigung zweifelte vor Gericht allerdings an der Glaubwürdigkeit dieser Aussage. Sie fragte am Montag (16.11.15) hartnäckig nach, stellte kleine Widersprüche zur Aussage bei der Polizei fest und kritisierte, dass das Opfer nur wenig konkrete Angaben zu Tatzeitpunkt und -ort machen konnte.

 

http://br.de/s/21Fcifk

http://www.augsburg.tv/mediathek/video/12-staemme-prozess-gegen-lehrer/

Hilferuf der „entführten“ Tochter

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Dieser handschriftliche Brief erreicht mich gerade:

 

mg

Warum schaffen es die angeblichen Experten des Jugendamtes nicht, mit Experten wie Pädagogen und Kinderärzten zu sprechen oder selbst mit eigenen Augen die Wahrheit zu erkennen.

Ich fordere hiermit ab sofort bei Kindesanhörungen eine Videoaufnahme um Suggestivfragen und missverstandene Antworten aufdecken zu können.

Neuer Hilfeschrei der Tochter inkl. Geständnis

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Folgendes herzzerreißende Schreiben erreicht mich eben in Sachen G., über das bereits Augsburg TV berichtet hatte (siehe hier Beitrag).

Dieser Brief wurde über eine Dritte Person der Mutter im verschlossenen Kouvert für mich zugespielt – eine Manipulation durch die Mutter ist daher ausgeschlossen. Fraglich bleibt freilich, warum das Gericht es nicht schafft, hier diese Aspekte mit dem Kind anzusprechen… wobei aus meiner Warte natürlich nicht verifizierbar ist was das Kind in nichtöffentlicher Kindsanhörung ausgesagt hat, hier muss man dem Gericht vertrauen… Dieses Vertrauen leidet aber bei solchen Hilfeschreien…

 

g1 g2

YouTube: Familienrecht: Der Fall Shirley-Ann

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Sorry für die Soundqualität. Das Besprechungszimmer hallt. Für die Zukunft: Zusatzmicro oder anderer Raum…


PM 15/15: JA Heidenheim: potentielle Missbrauchsopfer werden nunmehr ins Täterumfeld verbracht

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Pressemitteilung Michael Langhans, Rechtsanwalt, Donauwörth
15/15

Kinder vor Missbrauch geschützt werden nunmehr ins Täterumfeld verbracht

Shirley-Ann M., eine Mutter aus Heidenheim, kämpft seit August um ihre beiden Kinder. Als der psychisch beeinträchtigte Sohn auffällig wird, unternimmt sie alles, um diesem zu helfen – unter Einbeziehung des Jungendamtes. Ohne zu hinterfragen wird nun ein Missbrauch des Sohnes angenommen – wer wann wo und was bleibt vollkommen unklar, insbesondere aber ist unstreitig dass es die Mutter NICHT war – und die Kinder vor der Mutter versteckt. Nunmehr eine dramatische Kehrtwende: Die Kinder werden erneut durch das Jugendamt aus den Pflegefamilien gerissen und nunmehr in ein Kinderheim im Landkreis Dillingen/Donau verfrachtet – genau in den Wohnort des potentiellen Missbrauchstäters. Die Mutter und ihr Anwalt reagieren geschockt: „Unabhängig davon dass eine erneute Traumatisierung der Kinder und erneute Bindungsverluste dem widersprechen, was die Kinder- und Jugendpsychiatrie Ulm empfiehlt, nämlich Stabilität und Kontinuität, wird hier mit der körperlichen Unversehrtheit der Kinder gespielt. Dass man unter Auflagen die Kinder auch zur Mutter hätte zurückgeben können, ist offenkundig. Leider finden hier Machtspielchen der Behörden statt, auf dem Rücken der Kinder, weil keiner einsehen möchte was Fakt ist: Diese Inobhutnahme schadet mehr, als sie je nutzen hätte können.“

Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormundes (vorrangig) in Betracht gezogen werden

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Mehrfach bereits musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandersetzen, ob wenn Eltern für die Kinder nicht sorgen können oder wollen, nahe Verwandte wie Großeltern vorrangig zu berücksichtigen sind. Dabei kommt es immer darauf an, ob familiäre Bindungen zu nahen Verwandten bestehen, weil dies unter den Schutz der Familie des Art. 6 GG umfasst.

Hierzu führt das Bundesverfassungsgericht in 1 BvR 2926/13 und 1 BvR 2604/06 aus:

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umfasst das Familienleben im Sinne des Art. 8 EMRK zumindest – auch – nahe Verwandte – zum Beispiel Großeltern und Enkel -, da sie innerhalb der Familie eine beachtliche Rolle spielen können. Die Achtung des so verstandenen Familienlebens begründet für den Staat die Verpflichtung, in einer Weise zu handeln, die die normale Entwicklung dieser Beziehung ermöglicht (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, S. 2449 <2452>). Hieraus folgt, dass die Gerichte bei der Auswahl eines Vormunds bestehende Familienbande zwischen Großeltern und Enkeln zu beachten haben.

1 BvR 2604/06, Rn. 22

Die vorzugsweise Berücksichtigung von Familienangehörigen und Verwandten des Kindes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich geboten, sofern keine Interessenkollision besteht oder der Zweck der Fürsorgemaßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlangt (vgl. BVerfGE 33, 236 <238 f.>). Es gilt auch weithin als Selbstverständlichkeit, dass bei intakten Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen Kinder dann, wenn ihre Eltern aus welchen Gründen auch immer als Sorgeberechtigte ausscheiden, von Großeltern oder anderen nahen Verwandten aufgenommen und großgezogen werden, sofern deren Verhältnisse dies ermöglichen. Darin dokumentieren sich gewachsene Familienbeziehungen, Verbundenheit und Verantwortungsbewusstsein. Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne von § 1779 Abs. 2 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale geistige Förderung des Kindes.

1 BvR 2604/06, Rn.29 und 30

Andere Personen kommen als Vormund nur in Betracht, wenn ein nach den aufgezeigten Grundsätzen geeigneter Verwandter oder Verschwägerter nicht vorhanden ist. Auch eine Bestellung des Jugendamtes gemäß § 1791b Abs. 1 BGB ist nur zulässig, wenn eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist.

1 BvR 2926/13 Rn. 17

Der grundrechtliche Schutz familiärer Beziehungen zwischen nahen Verwandten jenseits des Eltern-Kind-Verhältnisses umfasst deren Recht, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers berücksichtigt zu werden, sofern tatsächlich eine engere familiäre Bindung zum Kind besteht.

1 BvR 2926/13 Rn. 24

Diese Entscheidungen geben jedenfalls keine Garantie, dass ein naher Verwandter immer bevorzugt werden muss. Es gibt nur einen Anspruch auf entsprechende Berücksichtigung. Jedenfalls muss ein Verwandter nicht besser geeignet sein als eine Pflegeperson. Besonderes Augenmerk ist daher auf die familiäre Bindung zum nahen Verwandten zu richten. Viele Gerichte berücksichtigen als Verwandte kaum als Vormund, wobei das Bundesverfassungsgericht explizit darauf hinweist, dass durch einstweilige Maßnahmen getroffen Entscheidungen gerade nicht dazu führen, dass Änderungen in der Pflegeperson unzulässig werden, weil eine erstmalige Entscheidung ansteht.

Presseecho zur gestrigen Verhandlung in Neustadt/Weinstraße

Petition: Aufklärung um die Zustände in Kinderheimen in Rheinland Pfalz, Soforthilfe für die Opfer

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Anliegen

In zwei Kinderheimen unter katholischen Trägerschaft kommt es nach unseren Informationen regelmäßig zu Handlungen an Kindern, die als Misshandlungen der dortigen Kinder, Psychoterror, Aufsichtspflichtverletzungen bis hin zu Vergewaltigungen von Insassen durch Insassen benannt werden können.

Die Polizei, Heimaufsicht, Staatsanwaltschaft, der Bischof und die Trägerschaft schauen weitestgehend weg, der Innenminister (SPD) lässt nicht ermittelt, Frau Klöckner von der CDU sagt sie könne nichts tun, im Zweifel wird immer den Tätern, nie den Opfern geglaubt.

Niemand schafft es, aus vielen Einzelfällen ein großes Ganzes zu machen.

Bis wir uns die Mühe machten und Beweise sammelten.

Leider interessiert sich der Staat noch nicht hierfür.

Daher:

Wir fordern uneingeschränkte Ermittlungen!

Forderungen im Einzelnen:

Wir fordern

– rücksichtslose Aufklärung, nachgehen der Beweisanträge aus der Verhandlung vom 18.02.2016 in Sachen Christian W. Bis heute nahm noch niemand von der StA mit Opfern oder deren Anwalt Kontakt auf. Warum? Was wenn in der Zwischenzeit weiter schlimmes passiert?

– Klärung warum die Staatsanwaltschaft Landau lügt wenn behauptet wird es gäbe nur die Verfahren K., obwohl mindestens 4 weitere Verfahren uns bekannt sind (alle eingestellt)

– wenn sich Vorwürfe bewahrheiten: ein sofortiges Schließen der entsprechenden Heime

– Soforthilfe von 5.000 € je Opfer, unabhängig von Tat und Tatzeit, selbst bei Verjährung

– Eine persönliche Entschuldigung durch Ministerpräsidentin Dreyer oder Nachfolgerin im Amt bei den Opfern

– Den Rücktritt des Bischofs von Speyer Dr. Wiesemann und der Verantwortlichen der Trägerschaft, aber auch der Politik

– Suspendierung der weitgehend untätigen Staatsanwälte und Polizeibeamten, die nicht richtig ermittelt haben oder sollten

– Hartes Durchgreifen gegen die Täter – weiteres engagiertes Ermitteln von Opfern

Sachverhalt

Inzwischen konnten wir über 33 Opfer ausfindig machen, die von verschiedenen Greueltaten glaubhaft und beweisbar berichten, wobei teilweise Opfer die Glaubhaftigkeit anderer bestätigen:

– Psychoterror (nicht waschen lassen nach Unfall, Konfrontation mit Urängsten wie Spinnen, Maden et cetera, Ankündigung die Mutter nie wieder sehen zu dürfen)

– physischer Terror (an den Haaren ziehen, gegen den Willen durch Räumlichkeiten ziehen, Schläge, Klapse) durch Erzieher, Schwestern und andere Insassen

– systematische Erniedrigungen (auf einem Kind sitzen, dieses mit Gewalt fixieren)

– systematische Untätigkeit bei Gewalt Kinder untereinander systematische

– Entfremdung (Ausflüge der Kinder zu Umgangszeiten)

– Fehlendes Kümmern um Sorgen und Probleme der Kinder

Objektive Beweismittel sind Wunden am Körper und seelische Verletzungen, Psychosen, Angstattacken, Psychische Auffälligkeiten bis hin zu Suizidversuchen.

Wir haben Videos mit allen Opfern sichern können. Diese Erzählungen sind der Presse bereits übergeben.Die Staatsanwaltschaft hat diese Informationen und Beweise bisher nicht angefordert oder eingesehen.

Ein kleines Video zeigen wir hier auf Youtube. Aus Schutzgründen sind die Stimmen verfremdet. Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt, die Realität ist schlimmer, insbesondere soweit die Opfer sich mit der Zeit besser erinnern.

Probleme

Leider schaffen es die öffentlichen Gewalten nicht, sich um die Fallaufklärung zu kümmern. Da werden Opfer im Beisein der potentiellen Täter angehört und die Opfervernehmungen zeitig angekündigt um Einflussnahmen der Täter zu ermöglichen. Fragen bei anderen Kindern im Gruppenumfeld werden unterlassen. Potentielle Täter werden von den Anwälten der Trägerin vertreten, Aufklärung kann so nicht gelingen. Keiner vollbringt es, verschiedene Einzelfälle zum großen Ganzen zu verknüpfen. Eine Befragung von ehemaligen Bewohnern und Angestellten der entsprechenden Heime würde ausreichen um den Sachverhalt restlos aufzuklären.

Forderungen

Wir sagen: Schluss mit diesen Zuständen

Das Heim muss unter der jetzigen Trägerschaft sofort geschlossen werden. Der Träger klärt nicht richtig auf.

Potentielle Täter müssen freigestellt, überführte Täter sofort entlassen werden

Die Aufklärung muss durch unabhängige Beamte durchgeführt werden

Die Verantwortlichen, die nicht aufklären, Herr Bischof Dr. Wiesemann, Frau Schwester … und Herr Innenminister Lewentz für die Polizei müssen zurücktreten

Eine Soforthilfe für alle Opfer i.H.v. mind. 5.000 € zzgl. psychologischer/fachpsychiatrischer Unterstützung auf Kosten des Landes Rheinland Pfalz sowie der katholischen Kirche

Opfer können sich auch unter HeimkindRLP@langhans.lawyer anonym und diskret an uns wenden.

Jede Stimme zählt!

Ob Frau Klöckner antwortet?

Heimkinderskandal: Die bisher veröffentlichten Videos

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

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Leider nur Empfehlungen, aber ein erster Schritt hin zur Prüffähigkeit in Kindschaftssachen:

Die Empfehlungen wurden von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer
erarbeitet und fachlich begleitet durch das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Referat RA 5).

Mindestanforderungen

Wer hat ein Gutachten das alle diese Anforderungen erfüllt (wir reden noch nicht über die Interpretation!) ?

Gutes Gefühl Sonntag im Büro zu sitzen und zu wissen…

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dass gleich ein paar Leute springen werden…


Spiegel TV Magazin von gestern ist online

Pressemitteilung 6/16: Tobias K. von Polizeibeamten körperverletzt während Inobhutnahme

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Tobias K. von Polizeibeamten gefährlich körperverletzt
(Kaiserslautern)
Am 21.04.2016 wurde das Kind Tobias wegen Schulverweigerung in Obhut
genommen. Der hierfür erlassene Beschluss wurde zwei Monate nicht umgesetzt, er ist
Verfassungswidrig, da Vorratsbeschluss (1 BvR 2695/13), nur formularmäßig
begründet (1 BvR 3116/11), ohne eigenständige Prüfungen anderer öffentlicher Hilfen
(1 BvR 160/14) und ohne Benennung der Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit der
dem Kind einzutreten drohenden Gefahr (1 BvR 1178/14).
Trotz dieser Faktenlage nahm das Jugendamt das Kind gewaltsam heraus. Hierbei wurde das Asthmatikerkind medizinisch nicht betreut, Notfallmedikamente vorenthalten und von den Polizeibeamten wie ein Stück Vieh behandelt, von einem Beamten sogar mit dem Fuß getreten. Dies ist auf YouTube dokumentiert, z.B. https://www.youtube.com/watch?v=xbGmGwRX36E und https://www.youtube.com/watch?v=BRxi1cOtNf0 (Minute 10:25).
Die aufrechte Polizeiinspektorin Andrea Kuwalewsky wird seit Monaten von ihrem Dienstherrn, dem auch hier zuständigen Land Rheinland Pfalz, systematisch zu disziplinieren versucht, weil sie missbrauchten und misshandelten Kindern helfen will, wie es ihr Diensteid und ihre Menschenpflicht fordert.
Die beiden handelnden Polizeibeamten im Fall Tobias K. hingegen, immerhin einer schweren Körperverletzung bildlich überführt, sind immer noch im Dienst.
Was läuft falsch in Rheinland Pfalz? Wie lange schaffen es die verantwortlichen Minister noch wegzusehen? Sind Kinder in Rheinland Pfalz nichts mehr wert?

Für die Kindsmutter habe ich heute Strafanzeige gegen die Polizeibeamten und das zuständige Jugendamt gestellt. Tobias hätte durch den Stress einen Anfall erleiden können und könnte dann ohne seine Notfallmedikamente tot sein. Das haben die handelnden Personen nicht bedacht.

Es ist frustrierend: Selbst wenn der Gutachter auf Deiner Seite steht zaudern Gerichte

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Gestern, Anhörung der Kindsmutter vor einem süddeutschen Amtsgericht, Mitwirkung am Gutachten verweigert, Anhörung im Beisein der Gutachterin.
Die Gutachterin bestätigt
– dass sie die Erziehungsfähigkeit nicht beurteilen kann (damit gilt die KM als erziehungsfähig, Art. 6 GG)
– dass die im Raum stehenden Vorwürfe, die zur Inobhutnahme führten, nicht verifiziert werden können
– dass selbst bei psychischer Krisensituation eine Inobhutnahme nicht indiziert ist
– dass allenfalls eines der beiden Kinder bindungsgestört sein könne, weitere Maßnahmen würden hierbei aber idR via SPFH eruiert werden müssen.

Die Kindsmutter ist nach wie vor Bereit mitzuwirken an einer kontrollierten Lösung, natürlich aber in der Obhut der Mutter, notfalls auch federführend durch das JA.

Eigentlich müssten die Kinder daher bereits jetzt wieder bei der Mutter sein. Eindeutiger geht es nicht (die ganzen anderen Versäumnisse des Gerichtes werde ich im Moment nicht erörtern)

Passiert ist nichts. Entscheidung demnächst, wohl kaum vor schriftlichem Gutachten, obgleich das Gericht in jeder Verfahrenslage zu prüfen hat ob die Kindswohlgefahr noch besteht.

Pressemitteilung in Sachen Polizeigewalt Tobias K., Kaiserslautern am 21.04.16

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Donauwörth, 16.05.2016

Die öffentlich bekannt gewordenen Fakten sind falsch wiedergegeben. Ein Grund für eine Inobhutnahme bestand zu keiner Zeit. Der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung wird nach wie vor aufrechterhalten und hat sich nach Auswertung der Videos verfestigt. Die Staatsanwaltschaft informiert die Öffentlichkeit falsch. In dieser Angelegenheit wird die Mutter des Jungen seit dem 23.04.2016 anwaltlich von Herrn RA Langhans, Donauwörth vertreten. Zur Vorgeschichte des Kindes wird hiermit aufgrund des Akteninhaltes folgendes mitgeteilt: Das Kind hat infolge diverser Entwicklungsbeeinträchtigungen umfassende Lernschwierigkeiten von Schulbeginn der 1.Klasse an.
Die Mutter des Kindes stellte daraufhin einen Antrag auf Überprüfung auf sonderpäd. Förderbedarf. Tobias K. war massiv überfordert mit dem Lernstoff der Regelschule und nur daher schulvermeidend. Der Förderbedarf wurde abgewiesen. Der Junge wurde dem Lernstoff der Regelschule ausgesetzt, dem er nicht folgen kann, was einer Kindeswohlgefährdung wegen Überforderung durch die Behörden gleichkommt.

Erlebt ein Kind in der Schule Misserfolge und werden dadurch seine Freude am Lernen geschwächt, dann kann sich eine Lernstörung zu einer Lernbehinderung ausweiten. Dies ist vorliegend geschehen. Das Jugendamt gewährte der Familie im 2. Schulbesuchsjahr des Kindes nur eine Familienhilfe, die keine Kompetenzen und Qualifikationen im Lernstörungsbereich hat. Weitere Anträge der Mutter wurden nicht verbeschieden. Seit Ende 2014 favorisierte das Jugendamt als einzigen Vorschlag die vollstationäre Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung und setzte diese Maßnahme nunmehr auch brutal, unangemessen und menschenverachtend um.
Eine Förderschule vor Ort, frühzeitig von der Mutter angeregt, wurde nicht in Betracht gezogen, die Lernbehinderungen des Kindes im Bericht des Jugendamtes an das Familiengericht auch gar nicht erwähnt.
Das Kind darf seine Mutter nicht sehen. Nach unseren Informationen geht es ihm psychisch sehr schlecht. Aus unserer Sicht ist nun tatsächlich von einer behördlichen Kindeswohlgefährdung auszugehen.
Wer übernimmt die Verantwortung hierfür, wenn das Kind psychisch dekompensiert? Der Staatsanwalt, der ohne Sicht auf alle Indizien einstellt? Das Jugendamt das es zulässt, dass ein Kind wie ein Stück Vieh gefesselt und transportiert wird?
Gegen die Nichteröffnung von Ermittlungsverfahren haben wir nunmehr dem Staatsanwalt seine Denkfehler aufgezeigt sowie weitere Beweismittel vorgelegt.

Michael Langhans Rechtsanwalt

Pressemitteilung 9/16 Kindesentführung durch Landkreis Ravensburg

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Lügen des Jugendamtes aufgedeckt

Am 21.04.2016 erwirkte das Landratsamt Ravensburg einen Beschluss am Amtsgericht Ravensburg.

Mit dem 22.04. wurde das Kind K. E. in Obhut genommen.

Tragende Gründe waren die Tatsache, dass das Kind angeblich 24 Stunden in einem Maxi-Cosi sich aufhält, die Mutter drogenabhängig ist und dies an das Kind weitergibt, ein Klumpfuß nicht behandelt wird sowie die ordnende Hand einer Hebamme dadurch nicht mehr zum Kinderschutz zur Verfügung steht, weil diese die Zusammenarbeit gekündigt hat.

Ich stelle fest, dass nach Aussage der betroffenen Hebamme schriftlich uns gegenüber all diese Aussagen der Mitarbeiterin Frau W. vom Landratsamt Ravensburg vorsätzlich falsch sind und damit vorsätzlich falsch eine Kindesentführung durch diese Person herbeigeführt wurde.

Ich habe mit dem heutigen Tag gegen Frau W. sowie gegen die zuständige Dezernentin für Arbeit und Soziales Frau R. sowie den Landrat Strafanzeige wegen vorsätzlicher Kindesentführung und aller sonstigen in Betracht kommenden Straftatbestände gestellt. Die Verantwortung hierfür liegt beim Landrat als Dienstvorgesetzter.

Auf den Landkreis Ravensburg kommt wegen dieses vorsätzlich falschen Verhaltens von Frau W. eine Schadenersatzforderung in Höhe von € 120.000,– analog der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, Az. 1 U 1306/10, zu, die ausschließlich durch das vorsätzliche rechtswidrige moralisch fragwürdige und strafrechtlich relevante Verhalten verursacht wurde, Steuergelder, die sicherlich besser investiert werden könnten.

Michael Langhans
Rechtsanwalt

Pressemitteilung 9/2016
Beschluss
Aussage der Hebamme

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