Pressemitteilung Michael Langhans, Rechtsanwalt, Donauwörth
Zwölf Stämme veröffentlichen die Beweise, die das Familiengericht Nördlingen bislang nicht berücksichtigen wollte: Kinder fast zwei Jahre lang ohne faires oder zügiges Verfahren festgehalten
Donauwörth, den 19.05.2015
Seitdem das OLG München (20. April 2015) sehr deutlich darauf hingewiesen hat, dass das Familiengericht Nördlingen per Gesetz dazu verpflichtet ist, die Beweise der Eltern anzunehmen, um zu beurteilen, ob die Verfügung vom 01.09.2013, Eltern und Kinder voneinander zu trennen, aufrechterhalten, angepasst oder aufgehoben werden soll, sind einen Monat später nur zwei Anhörungen terminiert.
Das höhere Gericht hatte klargemacht, dass die Anhörungen „unverzüglich” stattfinden sollten, doch bislang hat nicht eine stattgefunden. Das OLG München hat in Frage gestellt, ob es fair oder zügig ist, knapp zwei Jahre später das Hauptsacheverfahren durchzuführen, insbesondere da es um gewichtige Familienrechtsinteressen geht.
Weder sind Anhörungen für elterliche Beweise terminiert noch sind für die erste Anhörung diesen Mittwoch Zeugen der Eltern berufen worden.
Obwohl das OLG München beschlossen hatte, dass das Familiengericht Nördlingen seit der gewaltsamen Wegnahme der Kinder im Herbst 2013 dafür zuständig ist, psychologische Gutachten anzuordnen, hat das Gericht sie erst im Januar 2015 angeordnet – eineinhalb Jahre später. Die meisten liegen noch nicht vor. Als die Kinder weggenommen wurden, wiesen sie keinerlei Beweise für Misshandlung auf. Warum wurden sie nicht am selben Tag wieder nach Hause geschickt?
Könnte es sein, dass die Kinder als „Beweisstücke” gegen ihre Eltern in Gewahrsam des Jugendamtes festgehalten werden ungeachtet der Tatsache, dass die meisten ausgesagt haben, dass sie nichts gegen ihre Eltern vorzubringen haben? Es ist ein zu schützendes Kinderrecht. Sie sind Gefangene, denen nur gelegentlich Besuche ihrer Eltern unter der Lupe von Jugendamtsmitarbeitern gestattet werden. Sie sind in jeder Hinsicht der Kontrolle des Jugendamts unterworfen. Ihre Briefe werden geöffnet. Ihre Rufe, dass sie nach Hause gehen wollen, verhallen. Geschwister werden getrennt.
In den einzigen zwei Fällen, in denen bislang Termine eingeplant sind, werden wieder viele Beweisstücke, die für die Eltern sprechen, ignoriert, nämlich dass es den Kindern sehr gut ging, als sie weggenommen wurden und dass ihre schulischen Leistungen und gesundheitliche Entwicklung vor dem 05.09.2013 beanstandungsfrei waren.
Daher haben die Eltern in den Zwölf Stämmen Unterzeichner bevollmächtigt, relevante Beweisangebote unter www.hashtag12.org zu veröffentlichen, damit die Öffentlichkeit erfährt, welche Beweisangebote Nördlinger Richter nicht annehmen und berücksichtigen wollen.
Michael Langhans
Rechtsanwalt