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Channel: Familienrecht – Michael Langhans Rechtsanwalt | Donauwörth
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Pressemitteilung in Sachen Polizeigewalt Tobias K., Kaiserslautern am 21.04.16

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Donauwörth, 16.05.2016

Die öffentlich bekannt gewordenen Fakten sind falsch wiedergegeben. Ein Grund für eine Inobhutnahme bestand zu keiner Zeit. Der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung wird nach wie vor aufrechterhalten und hat sich nach Auswertung der Videos verfestigt. Die Staatsanwaltschaft informiert die Öffentlichkeit falsch. In dieser Angelegenheit wird die Mutter des Jungen seit dem 23.04.2016 anwaltlich von Herrn RA Langhans, Donauwörth vertreten. Zur Vorgeschichte des Kindes wird hiermit aufgrund des Akteninhaltes folgendes mitgeteilt: Das Kind hat infolge diverser Entwicklungsbeeinträchtigungen umfassende Lernschwierigkeiten von Schulbeginn der 1.Klasse an.
Die Mutter des Kindes stellte daraufhin einen Antrag auf Überprüfung auf sonderpäd. Förderbedarf. Tobias K. war massiv überfordert mit dem Lernstoff der Regelschule und nur daher schulvermeidend. Der Förderbedarf wurde abgewiesen. Der Junge wurde dem Lernstoff der Regelschule ausgesetzt, dem er nicht folgen kann, was einer Kindeswohlgefährdung wegen Überforderung durch die Behörden gleichkommt.

Erlebt ein Kind in der Schule Misserfolge und werden dadurch seine Freude am Lernen geschwächt, dann kann sich eine Lernstörung zu einer Lernbehinderung ausweiten. Dies ist vorliegend geschehen. Das Jugendamt gewährte der Familie im 2. Schulbesuchsjahr des Kindes nur eine Familienhilfe, die keine Kompetenzen und Qualifikationen im Lernstörungsbereich hat. Weitere Anträge der Mutter wurden nicht verbeschieden. Seit Ende 2014 favorisierte das Jugendamt als einzigen Vorschlag die vollstationäre Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung und setzte diese Maßnahme nunmehr auch brutal, unangemessen und menschenverachtend um.
Eine Förderschule vor Ort, frühzeitig von der Mutter angeregt, wurde nicht in Betracht gezogen, die Lernbehinderungen des Kindes im Bericht des Jugendamtes an das Familiengericht auch gar nicht erwähnt.
Das Kind darf seine Mutter nicht sehen. Nach unseren Informationen geht es ihm psychisch sehr schlecht. Aus unserer Sicht ist nun tatsächlich von einer behördlichen Kindeswohlgefährdung auszugehen.
Wer übernimmt die Verantwortung hierfür, wenn das Kind psychisch dekompensiert? Der Staatsanwalt, der ohne Sicht auf alle Indizien einstellt? Das Jugendamt das es zulässt, dass ein Kind wie ein Stück Vieh gefesselt und transportiert wird?
Gegen die Nichteröffnung von Ermittlungsverfahren haben wir nunmehr dem Staatsanwalt seine Denkfehler aufgezeigt sowie weitere Beweismittel vorgelegt.

Michael Langhans Rechtsanwalt


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