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Channel: Familienrecht – Michael Langhans Rechtsanwalt | Donauwörth
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Es ist frustrierend: Selbst wenn der Gutachter auf Deiner Seite steht zaudern Gerichte

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Gestern, Anhörung der Kindsmutter vor einem süddeutschen Amtsgericht, Mitwirkung am Gutachten verweigert, Anhörung im Beisein der Gutachterin.
Die Gutachterin bestätigt
– dass sie die Erziehungsfähigkeit nicht beurteilen kann (damit gilt die KM als erziehungsfähig, Art. 6 GG)
– dass die im Raum stehenden Vorwürfe, die zur Inobhutnahme führten, nicht verifiziert werden können
– dass selbst bei psychischer Krisensituation eine Inobhutnahme nicht indiziert ist
– dass allenfalls eines der beiden Kinder bindungsgestört sein könne, weitere Maßnahmen würden hierbei aber idR via SPFH eruiert werden müssen.

Die Kindsmutter ist nach wie vor Bereit mitzuwirken an einer kontrollierten Lösung, natürlich aber in der Obhut der Mutter, notfalls auch federführend durch das JA.

Eigentlich müssten die Kinder daher bereits jetzt wieder bei der Mutter sein. Eindeutiger geht es nicht (die ganzen anderen Versäumnisse des Gerichtes werde ich im Moment nicht erörtern)

Passiert ist nichts. Entscheidung demnächst, wohl kaum vor schriftlichem Gutachten, obgleich das Gericht in jeder Verfahrenslage zu prüfen hat ob die Kindswohlgefahr noch besteht.


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