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Channel: Familienrecht – Michael Langhans Rechtsanwalt | Donauwörth
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Pressemitteilung 9/16 Kindesentführung durch Landkreis Ravensburg

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Lügen des Jugendamtes aufgedeckt

Am 21.04.2016 erwirkte das Landratsamt Ravensburg einen Beschluss am Amtsgericht Ravensburg.

Mit dem 22.04. wurde das Kind K. E. in Obhut genommen.

Tragende Gründe waren die Tatsache, dass das Kind angeblich 24 Stunden in einem Maxi-Cosi sich aufhält, die Mutter drogenabhängig ist und dies an das Kind weitergibt, ein Klumpfuß nicht behandelt wird sowie die ordnende Hand einer Hebamme dadurch nicht mehr zum Kinderschutz zur Verfügung steht, weil diese die Zusammenarbeit gekündigt hat.

Ich stelle fest, dass nach Aussage der betroffenen Hebamme schriftlich uns gegenüber all diese Aussagen der Mitarbeiterin Frau W. vom Landratsamt Ravensburg vorsätzlich falsch sind und damit vorsätzlich falsch eine Kindesentführung durch diese Person herbeigeführt wurde.

Ich habe mit dem heutigen Tag gegen Frau W. sowie gegen die zuständige Dezernentin für Arbeit und Soziales Frau R. sowie den Landrat Strafanzeige wegen vorsätzlicher Kindesentführung und aller sonstigen in Betracht kommenden Straftatbestände gestellt. Die Verantwortung hierfür liegt beim Landrat als Dienstvorgesetzter.

Auf den Landkreis Ravensburg kommt wegen dieses vorsätzlich falschen Verhaltens von Frau W. eine Schadenersatzforderung in Höhe von € 120.000,– analog der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, Az. 1 U 1306/10, zu, die ausschließlich durch das vorsätzliche rechtswidrige moralisch fragwürdige und strafrechtlich relevante Verhalten verursacht wurde, Steuergelder, die sicherlich besser investiert werden könnten.

Michael Langhans
Rechtsanwalt

Pressemitteilung 9/2016
Beschluss
Aussage der Hebamme


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