OLG Nürnberg bestätigt:
Eine Rückführung der Kinder muss selbst dann erfolgen, wenn die
Eltern noch Mitglied der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme sind
Donauwörth, den 18.05.2015
In einer „Probezeitvereinbarung“ hat das Oberlandesgericht Nürnberg zwei Eltern aus der Gemeinschaft der Zwölf Stämme die Möglichkeit eingeräumt, sich als Eltern zu bewähren und die Kinder schrittweise zurückzuerhalten, ohne dass die Eltern ihren Glauben verleugnen müssen.
Die Kinder werden Schritt für Schritt von den Pflegeeltern weg zu den leiblichen Eltern hin mehr Umgang haben und ab Juni wieder vollständig bei den Eltern leben.
Wenn dort alles wie bisher unauffällig verläuft, werden die Eltern dann ab August die Rechte vollständig zurückerhalten. Die Kinder lebten seit der Inobhutnahme 2013, also fast zwei Jahre, getrennt von ihren Eltern.
Diese Vereinbarung zeigt, dass unabhängig von den Grabenkämpfen über den Status Quo in der Vergangenheit zwingend die Zukunft der Kinder zu gestalten und Lösungen für die Kinder zu den Eltern hin zu suchen sind – eine rechtliche Interpretation, die bisher in Nördlingen nicht möglich war.
Update:
Die Presse rezipiert diese PM schon fleissig.
Sueddeutsche
Merkur
Augsburger Allgemeine
Das Oberlandesgericht vergisst in seiner Presseerklärung, dass idente Garantien für die Kinder und das Jugendant für alle drei Familien abgegeben wurden.